Wenn Terrassendielen und Gartenmöbel draußen Wind und Wetter ausgesetzt sind, braucht das Holz eine Pflege, die tief einzieht, schützt und trotzdem die natürliche Optik erhält. Eukula Terrassen Öl Klassik ist eine naturölbasierte Tiefenimprägnierung für den Außeneinsatz - unpigmentiert, farblos und ideal für Holzterrassen aller Holzarten sowie WPC. Das Ergebnis: ein warmes Farbbild, betonte Maserung und eine Oberfläche, die atmungsaktiv bleibt.
Anwendungsbereiche
- Holzterrassen (alle Holzarten)
- WPC Terrassendielen
- Gartenmöbel und weitere Gegenstände aus Holz im Außenbereich
Anwendung
Vorbereitung
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Wetter beachten: Nur bei trockener Witterung verarbeiten, Außentemperatur mindestens 10 °C.
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Altanstriche entfernen: Alte Anstriche vorher abschleifen.
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Reinigen: Untergrund vollflächig mit Wasser sauber abwischen und trocknen lassen.
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Tipp für bessere Beständigkeit: Vorwässern ist empfohlen - Holz mit einem feuchten Tuch vollflächig benetzen und abwischen. Nach kurzer Zeit wirkt es optisch trocken und kann ohne Nachschliff geölt werden.
Auftrag
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Aufrühren: Gebinde gut aufschütteln.
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Auftragen: Gleichmäßig mit Flächenstreicher, Pinsel oder Tuch in Richtung der Maserung bis zur Sättigung auftragen.
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Wichtig: Gut ausstreichen, keine Schichten erzeugen.
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Stirnkanten: Stirnflächen gut einlassen.
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Zweiter Auftrag: Bei stark saugendem Untergrund nach Trocknung Auftrag wiederholen (Folgeauftrag meist mit deutlich geringerem Verbrauch).
Hinweise für ein sauberes Ergebnis
- Bei Weich- und Tropenhölzern können Holzinhaltstoffe die Trocknung verzögern oder optische Effekte verursachen.
- Für farbigere Varianten sind Mischungen mit eukula color oil bis zu 50 Prozent möglich.
Technische Daten
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Produktart: Naturölbasierte Tiefenimprägnierung für außen
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Farbton: Farblos, unpigmentiert
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Geeignet für: Holz (alle Holzarten), WPC
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Verbrauch: ca. 100 ml/m² (ca. 10 m²/l)
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Trocknungszeit: Vorsichtig begehbar und weiterbearbeitbar nach ca. 24 Stunden
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Gebindegrößen: 1 l, 2,5 l
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Inhaltsstoffe: Natürliche Pflanzenöle (z.B. Leinöl, Saffloröl, Hanföl), modifizierte Pflanzenöle, aliphatische Kohlenwasserstoffe, Glycolether, bleifreie Trockenstoffe
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Lagerung: Kühl und trocken lagern, für Kinder unzugänglich aufbewahren (ggf. gebildete Haut vor Gebrauch entfernen)
Sicherheitshinweise
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Warnhinweis: Selbstentzündungsgefahr von ölbenetzten Arbeitsmitteln (z.B. Tücher, Vliese, Schleifstaub). Luftdicht in einem Metallbehälter verschließen oder mit Wasser tränken und brandsicher entsorgen.
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Gefahr bei Verschlucken: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Von Kindern fernhalten und Produkt sicher lagern.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Kohlenwasserstoffe, C10-C13, n-Alkane, Isoalkane, Cyclics, <2% Aromaten
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
2.3 Sonstige Gefahren
Mit dem Produkt getränkte Tücher und Pads können sich durch Autoxidation selbst entzünden. Warnhinweis! Selbstentzündungsgefahr von ölbenetzten Arbeitsmitteln, wie z. B. Tücher, Vliese, Schleifstaub u.ä.. Diese luftdicht in Metallbehälter verschließen oder mit Wasser tränken und brandsicher entsorgen. Das Öl selber ist nicht selbstentzündlich.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
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